Aufgaben der Innung

Struktur und Aufgaben der Innung sind durch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt. In der Innung haben sich selbständige Handwerker der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks zusammengeschlossen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer.

Die wichtigsten Aufgaben der Innung sind:

  • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre
  • die Überwachung und Regelung der Lehrlingsausbildung
  • die Abnahme der Gesellenprüfungen
  • die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Lehrgängen und Seminaren
  • die wirksame politische Vertretung der gewerblichen Interessen der Mitglieder.