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| Aufgaben |
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Struktur und Aufgaben der Innung sind durch das
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt. In der
Innung haben sich selbständige Handwerker der Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnik zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen
innerhalb eines bestimmten Bezirks zusammengeschlossen. Die
Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Handwerksinnung ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Rechtsaufsicht der
Handwerkskammer. |
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| Die wichtigsten Aufgaben der Innung sind |
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- Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre
- die Überwachung und Regelung der Lehrlingsausbildung
- die Abnahme der Gesellenprüfungen
- die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Lehrgängen
und Seminaren
- die wirksame politische Vertretung der gewerblichen Interessen der
Mitglieder.
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